Auslegungsfaktor 5:1. Anwendungen mit Drahtseilen und synthetischen Schlingen erfordern im Allgemeinen einen Auslegungsfaktor von 5.
Basierend auf einer einschenkligen Schlinge (in-line Last) oder einer resultierenden Last auf mehreren Schenkeln mit einem eingeschlossenen Winkel von 120 Grad oder weniger.
Die Prüflast entspricht oder übertrifft die Anforderungen von ASTM A952(8.1) und ASME B30.9.
Bei Kettengehängen muss der Auslegungsfaktor 4:1 betragen. Siehe Anwendungen und Warnhinweise, um die tatsächliche Tragfähigkeit des Produkts zu bestimmen.
Bei Gliedern über 1 1/4" (32 mm) gibt es keine hergestellten Flächen.